Antrag §148
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Steuerumstellung bei Frühstück und Frühstück (Getränkeanteil)
dem 01.01.2021 wurden die Steuern für das Frühstück befristet auf 7% gesenkt. Dies betrifft allerdings nicht den Getränkeanteil des Frühstücks. Dieser bleibt weiterhin bei 19%.
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