Informationen zur Steuerumstellung bei Frühstück und Frühstück (Getränkeanteil)
Hinweis: Wenn Sie den Steuersatz für einen Artikel ändern,
werden die neuen Steuersätze nur auf zukünftigen Rechnungen ausgewiesen.
Alte Rechnungen für zukünftige Aufenthalte auf denen die MwSt. noch
falsch ausgewiesen ist, müssen Sie manuell bearbeiten.
Steuerumstellung
Seit dem 01.01.2021 wurden die Steuern für das Frühstück befristet auf 7% gesenkt. Dies betrifft allerdings nicht den Getränkeanteil des Frühstücks. Dieser bleibt weiterhin bei 19%.
Resultierend daraus, müssen das Frühstück und der Getränkeanteil des Frühstücks ebenfalls in der Hotelsoftware mit verschiedenen Steuern ausgewiesen werden.
Dadurch, dass die Steuern nicht bei einzelnen Artikeln, sondern bei den Artikelgruppen bestimmt werden, muss der Getränkeanteil des Frühstücks (Artikel "Fr-G") in eine andere Artikelgruppe verlegt werden.
Weiter unten können Sie nachlesen in welche Artikelgruppen die Artikel Frühstück (Fr) und Frühstück (Getränkeanteil) (Fr-G) jeweils gehören.
Häufige Fragen
Wie stelle ich die Steuer bei einem Artikel um?
Wie Sie die Steuer bei einem Artikel umstellen finden Sie in diesem Hilfeartikel heraus.
In welche Artikelgruppen gehören Frühstück und Frühstück (Getränkeanteil)?
Im Normalfall gehört Frühstück (Fr) in die Artikelgruppe "Food and Beverage" (FB) und Frühstück (Getränkeanteil) (Fr-G) in die Artikelgruppe "Getränke" (G)
Diese sind, falls nicht manuell geändert, schon vorher für Sie angelegt und Sie finden diese, genauso wie die Artikel, unter Stammdaten.