Korrekturrechnung erstellen
Erstellen einer Korrekturrechnung
Um eine Rechnung vollständig (mit allen Positionen) aufzuheben oder zu stornieren, gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen Sie die Rechnung.
- Wählen Sie in der Rechnung unter "Finanzen" die Aktion "Korrekturrechnung erstellen" aus. Sollte die Aktion nicht zu sehen sein, so stellen Sie sicher, dass die Belegart Korrekturrechnung angelegt ist. Andernfalls erstellen Sie zuvor die Belegart.
- Klicken Sie auf "Erstellen".
Korrekturrechnung aus Beleg-Assistent heraus erstellen
- Wählen Sie dort wo Sie in der Belegung standardmäßig Ihre Rechnungen erstellen die Belegart "Korrerkturrechnung" aus.
- Anschließend wählen Sie die zu korrigierenden Positionen aus.
Offene Zahlungseingänge nach erstellen einer Korrekturrechnung
Es kann durchaus vorkommen, dass nach Erstellung einer Korrekturrechnung ungewollt noch offene Zahlungseingänge vorliegen. Wenn dies der Fall sein sollte, müssen nur bei der Rechnung (und evtl. Korrekturrechnung) die Zahlungseingänge verbucht werden. Bei der Rechnung sollte auf die Korrekturrechnung hingewiesen werden.
Forderung uneinbringlich
Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn erkennbar davon auszugehen ist, dass die Forderung nicht mehr beglichen werden wird. Dabei sind auch Tatsachen zu berücksichtigen, die erst nach dem Bilanzstichtag bekannt geworden sind.
Hierzu gehen Sie vor wie bei einer Korrekturrechnung. Als Grund geben Sie an, um welchen Vorfall es sich handelt. Dieser muss selbstverständlich für das Finanzamt nachvollziehbar sein.
Die bereits vorgelegte Umsatzsteuer wird dann entsprechend korrigiert und bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurückerstattet.
Berechtigungen - Rechtesystem
Um eine Korrekturrechnung zu erstellen wird die Berechtigung #397 Belegabruf benötigt. Die Berechtigungen können unter "Systemsteuerung" > "Rechtesystem" für die jeweiligen Benutzergruppen vergeben werden.
Recht | Beschreibung |
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#397 Belegabruf |