Informationen zur Steuerumstellung 2026
"Steuerumstellung 2026" Assistent


Schritt 1: Artikel mit noch nicht abgerechneten Leistungen anpassen
In diesem Schritt werden Artikel angepasst, bei denen Leistungen noch nicht abgerechnet wurden.
Was passiert?
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Der Steuersatz wird für zukünftige Leistungen auf den ermäßigten Steuersatz umgestellt.
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Bereits abgerechnete Leistungen bleiben unverändert.
Wichtiger Hinweis
⚠️ Leistungen über den Stichtag hinaus (z. B. 28.12.2025 – 03.01.2026)
werden nicht automatisch aufgeteilt.
👉 Bitte teilen Sie solche Leistungen manuell am 01.01.2026 in zwei Positionen:
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bis 31.12.2025 (alter Steuersatz)
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ab 01.01.2026 (neuer Steuersatz)
ℹ️ Bei aktivierter Brutto-Preisauszeichnung bleibt der Bruttopreis gleich, nur der Steueranteil ändert sich.
Schritt 2: Artikelgruppen anpassen
In diesem Schritt passen Sie ganze Artikelgruppen an, z. B. Food & Beverage.
Was passiert?
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Für alle noch nicht abgerechneten Leistungen innerhalb der Artikelgruppe
wird der Steuersatz ab dem 01.01.2026 automatisch angepasst.
Empfehlung
Führen Sie diesen Schritt für jede Artikelgruppe durch, die von der Steueränderung betroffen ist.
Schritt 3: Getränkeanteil bei Frühstück separat erfassen
Für Getränke gilt kein ermäßigter Steuersatz.
Was bedeutet das?
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Speisen (z. B. Frühstück) → ermäßigter Steuersatz
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Getränke → regulärer Steuersatz
Bei Pauschalpreisen schreibt der Gesetzgeber eine Aufteilung in Speisen und Getränke vor.
Typische Beispiele
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Frühstück / Frühstücksbuffet
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Spar-Menüs
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Tagungspauschalen
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Pauschalangebote mit Speisen und Getränken
Was macht das System?
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✔ Erstellt eine neue Artikelgruppe „Getränke“
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✔ Erstellt einen neuen Artikel „Frühstück – Getränkeanteil“
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✔ Sie legen den Preis für den Getränkeanteil fest
Schritt 4: Frühstück in Reservierungen aufsplitten (ab 01.01.2026)
Damit die korrekten Steuersätze angewendet werden, wird das Frühstück künftig automatisch aufgeteilt:
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Frühstück (Speisen)
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Frühstück (Getränkeanteil)
Zuordnung
Sie hinterlegen dafür:
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die Artikelnummer für Frühstück (Speisen)
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die Artikelnummer für Frühstück (Getränkeanteil)
Diese Aufteilung sorgt für eine korrekte steuerliche Abrechnung in Reservierungen und Rechnungen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wird etwas automatisch geändert?
Ja, aber nur für zukünftige, noch nicht abgerechnete Leistungen.
Bereits abgeschlossene Abrechnungen bleiben unverändert.
Muss ich den Assistenten mehrfach ausführen?
Ja.
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Für jeden betroffenen Artikel
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Für jede relevante Artikelgruppe
Ändern sich meine Bruttopreise?
Nein.
Bei aktivierter Brutto-Preisauszeichnung bleibt der Bruttopreis gleich.
Es ändert sich lediglich der enthaltene Steueranteil.
Empfehlung
Führen Sie den Assistenten vor dem 01.01.2026 vollständig durch und prüfen Sie insbesondere:
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laufende Aufenthalte über den Jahreswechsel
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Pauschalen mit Frühstück oder Getränken
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korrekt gepflegte Artikelnummern