Ausgleichsbuchung
Wenn Sie einen neuen Zahlungseingang für Ihr Kassenbuch erstellen und z. B. versehentlich einen Tippfehler machen, haben Sie die Möglichkeit eine Ausgleichsbuchung durchzufühen.
Dazu buchen Sie einen Gegenbetrag ins Kassenbuch, um den alten Betrag aufzuheben.
Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater über welchen Buchungstext bzw. über welches Konto diese Gegenbuchung durchgeführt werden soll!