Dokumentation durchsuchen
 

Im Stichwortverzeichnis finden Sie häufig gesuchte Stichwörter.

Soferu® Finanzen - Konfiguration

Konfiguration

Einstellung der Mahnstufen

Sie haben die Möglichkeit 4 Mahnstufen zu nutzen. Um die einzelnen Mahnstufen nutzen zu können, setzen Sie den Haken vor der entsprechenden Mahnstufe. Für jede Mahnstufe können Sie die Mahngebühren festlegen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einem festen Betrag (EUR) oder einem prozentualen Wert. Dieser basiert auf dem Rechnungsbetrag. Für den Mahndurchlauf können Sie auswählen, ob die Mahnung lediglich zum ausdrucken erstellt oder gleichzeitig auch per E-Mail verschickt werden soll.

Beispiel für Fälligkeiten:
  • Mahnung 1 nach 10 Tagen
  • Mahnung 2 nach 20 Tagen
  • Mahnung 3 nach 30 Tagen
  • Mahnung 4 nach 50 Tagen

Mahngebühren FiBu

Sie können selbst entscheiden, ob die Mahnung Per E-Mail verschickt oder ausgedruckt werden soll.

Gehen Sie dafür wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie die Stammdaten über Start > Verwaltung > Stammdaten
  2. Klicken Sie auf Finanzen und danach auf Mahnwesen.
  3. Im Fenster der Mahnoptionen setzen Sie den Haken vor die gewünschte Mahnstufe.
  4. Geben Sie die Daten unter Nach X Tagen und Gebühren ein. Sie können entscheiden, ob die Gebühr als Euro- oder Prozentualbetrag ausgegeben wird.
  5. Sie können den Status entweder auf Erstellen setzen, wenn die Mahnung ausgedruckt werden soll, bzw. auf per E-Mail versenden, wenn die Mahnung per Mail verschickt werden soll.
  6. Speichern Sie im Anschluss Ihre Änderungen.
Als zusätzliche Einstellung können Sie den Haken bei Mahngebühren/Verzugszinsen auf Mahnung gruppieren setzen.
 
Über das Symbol auf der rechten Seite (roter Rahmen) können Sie die Textvorlagen für die Mahnstufen 1-3 anpassen.
 

Verzugszinsen

Zusätzlich zu den Mahngebühren können Verzugszinsen geltend gemacht werden. Beachten Sie, dass Sie 5 Punkte (9 Punkte bei gewerblichen Schuldnern) über dem Basiszinssatz pro Verzugstag erheben dürfen. Bei einem aktuellen Basiszinssatz von 3,12 Prozent (Stand 01.11.2023), bedeutet das, dass ein Gläubiger die geschuldete Summe zu 8,12 Prozent verzinsen und in Rechnung stellen darf. Beispiel: Bei einer offenen Rechnung von 100 Euro über einen Zeitraum von 30 Tagen, berechnet sich der Schuldzins wie folgt: 100 * 0,0812  / 12 = 0,68 €

Mahnsperre

Kunden, die nicht angemahnt werden sollen, können durch eine Mahnsperre vom Mahnwesen ausgeschlossen werden. Öffnen Sie dazu den entsprechenden Kundendatensatz über Finanzen > Kunden und setzen den Haken bei Mahnsperre.

per E-Mail versenden

Die Aktion "per E-Mail versenden" greift nur beim automatischen Mahndurchlauf. Wenn Sie den Mahndurchlauf manuell durchführen, wird erst immer ein PDF-Dokument mit allen Mahnungen erstellt.
Video-Tipp
Zu diesem Thema haben wir ein Video-Tutorial auf unserem YouTube-Kanal, das vielleicht hilfreich bei der Lösung Ihre Frage sein könnte.

Weblinks

 

Wichtig: Lesen Sie vor der Benutzung der Unternehmenssoftware unbedingt das Handbuch.