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Belege Festschreiben

Bedeutung einer Festschreibung

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) schreibt vor, dass jedes Unternehmen seine Buchführung zeitnah festschreiben muss.

Mit dem Festschreiben, werden Belege nicht mehr veränderbar und können somit nicht mehr bearbeitet oder gelöscht werden. Der Zeitpunkt der Festschreibung wird protokolliert.

Eine Festschreibung durchführen

  1. Öffnen Sie die Übersicht aller Rechnungen.
  2. Führen Sie die Aktion Festschreiben aus.
  3. Wählen Sie das Datum bis wann einschließlich festgeschrieben soll. Standardmäßig wird hier der letzte Tag des Vormonats angezeigt.
      
Belege festschreiben
 
4. Klicken Sie auf den Button Festschreiben.

Festschreibung beim DATEV-Export

Um Belege auch beim DATEV-Export direkt festschreiben zu lassen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie die Übersicht aller Rechnungen.
  2. Führen Sie die Aktion DATEV-Export aus.
  3. Wählen Sie den zu exportierenden Zeitraum aus. 
      
DATEV-Export Belege festschreiben
 
4. Wählen Sie bei "Was soll exportiert werden?" die Auswahl Rechnungen/Gutschriften.
5. Aktivieren Sie die Option Belege nach Export festgeschrieben.
6. Klicken Sie auf den Button Exportieren.
Beim Einloggen prüft das System, ob Belege im Vormonat noch nicht festgeschrieben sind und zeigt entsprechend einen Hinweis an.


Hinweis - Belege festschreiben
 

Wichtig: Lesen Sie vor der Benutzung der Unternehmenssoftware unbedingt das Handbuch.