Datenschutzbeauftragte und Meldung von Vorfällen

Stand: 02.02.2026

In Deutschland ist die Zuständigkeit für den Datenschutz zwischen dem Bund und den 16 Bundesländern aufgeteilt. Während der BfDI für Bundesbehörden und Post/Telekommunikation zuständig ist, überwachen die Landesbeauftragten den privaten Sektor (Unternehmen, Vereine) und Landesbehörden.

Hier ist aktuelle Aufstellung mit den direkten Links zu den jeweiligen Meldeformularen für Datenschutzverletzungen (gemäß Art. 33 DSGVO).

Aufsichtsbehörden der Bundesländer

Bundesland Aufsichtsbehörde (Webseite) Telefon / E-Mail Link zum Meldeformular
Baden-Württemberg LfDI BW 0711/615541-0 / poststelle@lfdi.bwl.de Meldung online
Bayern (Privat) BayLDA 0981/180093-0 / poststelle@lda.bayern.de Meldung online
Bayern (Öffentl.) BayLfD 089/212672-0 / poststelle@datenschutz-bayern.de Meldung online
Berlin BlnBDI 030/13889-0 / mailbox@datenschutz-berlin.de Meldung online
Brandenburg LDA Brandenburg 033203/356-0 / poststelle@lda.brandenburg.de Meldung online
Bremen LfDI Bremen 0421/361-2010 / office@datenschutz.bremen.de Meldung online
Hamburg HmbBfDI 040/42854-4040 / mailbox@datenschutz.hamburg.de Meldung online
Hessen HBDI 0611/1408-0 / poststelle@datenschutz.hessen.de Meldung online
Mecklenburg-Vorpommern LfDI MV 0385/59494-0 / info@datenschutz-mv.de Meldung online
Niedersachsen LfD Niedersachsen 0511/120-4500 / poststelle@lfd.niedersachsen.de Meldung online
Nordrhein-Westfalen LDI NRW 0211/38424-0 / poststelle@ldi.nrw.de Meldung online
Rheinland-Pfalz LfDI RLP 06131/8920-0 / poststelle@datenschutz.rlp.de Meldung online
Saarland UDZ Saarland 0681/94781-0 / poststelle@datenschutz.saarland.de Meldung online
Sachsen SächsDSB 0351/85471-101 / post@sdtb.sachsen.de Meldung online
Sachsen-Anhalt LfD Sachs.-Anh. 0391/81803-0 / poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de Meldung online
Schleswig-Holstein Holst. ULD 0431/988-1200 / mail@datenschutzzentrum.de Meldung online
Thüringen TLfDI 0361/57311-2900 / poststelle@datenschutz.thueringen.de Meldung online

Wichtige Hinweise zur Meldung

  • 72-Stunden-Frist: Ein Datenschutzvorfall muss innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden gemeldet werden.
  • Zuständigkeit: Maßgeblich ist der Sitz des Unternehmens bzw. der Stelle, bei der der Vorfall aufgetreten ist.
  • BfDI (Bund): Wenn der Vorfall eine Bundesbehörde oder einen Telekommunikationsanbieter betrifft, nutzen Sie das Meldeformular des BfDI.

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

Wichtig: Lesen Sie vor der Benutzung der Unternehmenssoftware unbedingt das Handbuch.